Was ist dran an den sich häufenden Negativmeldungen aus Presse, Funk und Fernsehen bezüglich der e-Zigarette?
Verbot der elektrischen Zigarette? 16.12.2011 - Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten werden, gewarnt.
Zitat: (Ministerin Frau Barbara Steffens) "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden."
Fakt: Es gibt bereits einige Entscheidungen des EuGH, in denen Deutschland wegen falscher Heilmittelentscheidungen verurteilt wurden. Denn der EuGH verlangt wissenschaftlich belastbare Belege für so eine Heilmitteleigenschaft. Da Nikotin ein Genussmittel ist, wird so ein Beleg nicht gelingen.
Selbst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat in seinem „Ergebnisprotokoll der 62. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht vom 11. Janur 2009“http://www.bfarm.de/cln_094/DE/Pharmakov...okoll.html Anlage 1 http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloa...cationFile festgestellt:
„Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt (...) Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“
Wie gefährlich ist der Passivrauch der elektrischen Zigarette?
Frau Ministerin Barbara Steffens macht auf die gesundheitlichen Risiken für Dritte aufmerksam, die Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten auslösen könnten.
Zitat:
"Es gibt derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass der bei der Nutzung der elektrischen Zigarette entstehende Dampf für Personen, die sich im gleichen Raum wie die Nutzerin oder der Nutzer der E- Zigarette befinden, ungefährlich ist."
Professor Bernd Schönhofer Chefarzt für Lungenheilkunde bestätigt in einer Stellungnahme: "Nach dem Stand des heutigen Wissens besteht bei der e-Zigarette keine relevante Gefahr das Mitmenschen durch Passivrauchen geschädigt werden"
Dies bestätigt auch eine Untersuchung der Raumluftbelastung im Vergleich e-Zigarette/Zigarette am Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Freiburg.
Nikotin Hinweis: Der einzige Schadstoff, den eine elektrische Zigarette enthält, ist das Nikotin.
Fakt:
Nikotin wurde im Zusammenhang mit Passivrauchen auch bei Tabakzigaretten nie als Problem eingestuft. In allen Studien zum Passivrauchen mit Tabakzigaretten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass Nikotin nur in Minimalmengen in die Raumluft gelangt, vergleichbar mit der Nikotinkonzentration beim Kartoffel- oder Tomatenkochen.
Ist Nikotin krebserregend?
Fakt:
Nikotin ohne Tabakverbrennung ist erwiesenermaßen nicht krebserregend, sonst müssten Nikotinpflaster, Nikotinkaugummis, Nikotininhaler usw. ebenfalls krebserregend sein, in denen exakt das gleiche Nikotin enthalten ist wie in den Liquids der elektrischen Zigarette.
Anders als die meisten anderen Drogen beeinträchtigt Nikotin weder das geistige noch das motorische Leistungsvermögen negativ. Nikotin macht abhängig, kann jedoch auf einige Körperfunktionen eine leistungssteigernde Wirkung ausüben und sogar stressabbauend wirken.
Nikotin ist nicht krebserregend. Nikotinkonsum führt nicht zum Herzinfarkt.
Allerdings ist Nikotin in weit größerer Menge, als der Körper z.B. durch das e-rauchen aufnehmen kann, auch nicht zu verharmlosen und sehr gefährlich.
Bei hoher Konzentration werden die inneren Organe durch das Gift immer mehr zerstört. Es ist ein Reizmittel, das das Herz schneller schlagen lässt.
Als Folge davon steigt der Blutdruck. Eine Überdosis Nikotin löst Krämpfe aus und lähmt das Atemzentrum im Gehirn.
Atemwegreizungen und Benommenheitsgefühl nach dem rauchen der e-Zigarette?
Zitat: Frau Dr. Pötsche-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im deutschen Krebsforschungszentrum: „ Nach dem in dem Raum zwei e-Zigaretten geraucht wurden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegreizungen und ein Benommenheitsgefühl.“
Fakt:
Dieser Selbstversuch entspricht weder einer wissenschaftlichen Arbeit, noch einer Untersuchung, noch einer Studie die man in den Medien glaubwürdig vertreten könnte. Elektrische Zigaretten verursachen weder Atemwegreizungen noch ein Benommenheitsgefühl. Unter tausenden von e-Rauchern in den deutschen Foren ist kein einziger Fall bekannt, wo der Rauch einer e-Zigarette zu Atemwegreizung und Benommenheitsgefühl geführt hat.
Propylenglykol:
Zitat: (Frau Dr. Pötschke-Langer)
Propylenglykol ist mit größter Wahrscheinlichkeit sehr schädlich, einem Reizgas ähnlich und es gibt dazu noch keine Studien.
Fakt:
Es gibt viele Studien zu Propylenglykol. Propylenglykol (PG) ist für den Menschen nicht schädlich. Es ist eine sehr weit verbreitete Substanz, die in der Kosmetik, in Lebensmitteln und Arzneimitteln zum Einsatz kommt. Auch in Asthma und anderen medizinischen Inhalatoren ist PG der Trägerstoff. Da Propylenglykol bakterienhemmend wirkt laufen in den USA bereits Versuche in denen PG Dampf in die Belüftungsanlagen von Schulhäusern und Behörden eingespeist wird um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Auch der Disco- oder Konzertnebel besteht aus Probylenglykoldampf und wird zu diesem Zweck in weit höherer Dosierung verdampft als in der e-Zigarette.
Nitrosamine:
Nitrosamine sind stark krebserregende Stoffe, die auch in Zigaretten enthalten sind, sogenannte tabakspezifische Nitrosamine.
Zitat:
Frau Dr. Pötschke-Langer: „In einigen untersuchten Flüssigkeiten von E-Zigaretten wurden tabakspezifische Nitrosamine gefunden“
Dr. Frau Pötschke-Langer bezieht sich bezüglich Nitrosamine auf eine Untersuchung von Mai 2009 der amerikanischen Arzneimittelbehörde der FDA, die verschiedene Liquids untersucht hat von denen die Meisten frei von Nitrosaminen waren, in einigen wenigen konnten Nitrosamine nachgewiesen werden.
Fakten:
Die FDA hat die Ergebnisse nie offengelegt, womit unklar ist in welcher Menge Nitrosamine nachgewiesen wurden. Man geht davon aus, dass sich die gefundenen Mengen unmittelbar in der Nähe der grade nachweisbaren Menge befinden und somit kaum schädlich sind. Da die Veröffentlichung dieser Untersuchung verweigert wurde, wird sie allgemein nicht anerkannt. Der Versuch der FDA die elektrische Zigarette aufgrund dieser Untersuchung als Arzneimittel einzustufen ist deshalb vor den US Gerichten gescheitert.
Fakten:
In Liquids enthalten sind 3 oder 4 Inhaltsstoffe. Probylenglycol und Glycerin machen über 90% der Liquids aus. Dazu kommen Lebensmittelaromen und, nur wenn erwünscht, Nikotin. Alle diese Inhaltsstoffe sind auch in Tabakzigaretten enthalten.
Wie gefährlich ist die e-Zigarette:
Prof. Dr. Michael Siegel von der Universität in Boston kommt in seiner letztjährigen Studie zum Schluss: „Die e-Zigarette ist mindestens 1000mal weniger schädlich als die Tabakzigarette. Würde man diese Produkte vom Markt nehmen, würde dies tausende Nutzer dazu zwingen, wieder Zigaretten zu rauchen. Warum sollten die FDA und Anti-Raucher-Gruppen solche Schritte unternehmen, die die öffentliche Gesundheit ernsthaft schädigen würden? Die Einzigen, die durch ein Verbot der E-Zigarette geschützt würden, sind die Tabakkonzerne, da diese neuen Produkte die erste wirkliche Bedrohung ihrer Profite seit Jahrzehnten darstellen.“